Die Korrektur fehlerhafter Unterlagen – ein Gamechanger?
Fehler in Teilnahmeanträgen oder Angeboten können Unternehmen im Vergabeverfahren schnell zum Verhängnis werden. Mit dem am 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Nachforderung und Korrektur von Unterlagen jedoch deutlich erweitert.
Das Online-Seminar am 28. September 2026 zeigt, welche Änderungen die Neufassung des § 56 Abs. 2 VgV mit sich bringt, wie sie sich von der bisherigen Rechtsprechung abhebt und welche praktischen Auswirkungen sich für Vergabestellen und Bieter ergeben. Anhand aktueller Entwicklungen, europarechtlicher Vorgaben und praxisnaher Fallbeispiele erhalten die Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die neuen Handlungsspielräume und deren rechtssichere Anwendung.
Veranstalter
DVNW Akademie GmbH
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